Drittstaatsangehörige. Bürgerinnen und Bürger der anderen Staaten müssen bei der Einreise folgende Voraussetzungen erfüllen: Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA) benötigen, ungeachtet der Visumpflicht bei der Einreise in den Schengen-Raum für den kurzfristigen Aufenthalt (ohne Erwerbstätigkeit) von maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen. Für die Erteilung der Bewilligung finden die Bestimmungen über die Kontingente, über spezielle berufliche Qualifikationen und über die Wohnungserfordernisse keine Anwendung. Eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt ist ebenfalls nicht erforderlich, da die Grenzgängerbewilligung nicht zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der Schweiz berechtigt. Allerdings gelten. Wer aus einem Drittstaat zur Erwerbstätigkeit zugelassen werden will, benötigt ab dem ersten Tag eine Bewilligung. Diese kann nur von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber beantragt werden. Je länger der geplante Erwerbsaufenthalt dauern soll, desto höher sind ausserdem die Erwartungen an eine nachhaltige Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt
Drittstaatsangehörige. Eine Aufenthaltsbewilligung wird Drittstaatsangehörigen ausgestellt, welche sich für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Die Aufenthaltsbewilligung ist auf ein Jahr befristet und kann erteilt werden, wenn ein überjähriger oder unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Eine Aufenthaltsbewilligung kann zudem unter bestimmten Voraussetzungen auch für den erwerbslosen Aufenthalt in der Schweiz erteilt werden. Mehr. Drittstaatsangehörige (Non-EU/EFTA) Diese Sektion beinhaltet Informationen zu Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für Arbeitnehmer aus Drittstaaten: Informationen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Non-EU/EFTA) Einreise / Visum. Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit. Verfahrensablauf Die Bewilligungsfreiheit für Drittstaatsangehörige gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese bereits vor der Entsendung dauerhaft Teil eines Arbeitsmarktes eines EU/EFTA-Mitgliedsstaates waren (d.h. Integration in den regulären Arbeitsmarkt)
Der Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen mit L-Bewilligung kann unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls bewilligt werden, es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Der Familiennachzug ist nur innerhalb von fünf Jahren möglich Wiederzulassung von Drittstaatsangehörigen Unter gewissen Voraussetzungen können Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten wieder zugelassen werden. Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, die früher im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung waren, haben unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, in der Schweiz eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung zu erhalten Mit Drittstaatsangehörigen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer über dem Schwellenwert liegenden Arbeitslosigkeit unterliegen der Stellenmeldepflicht, sofern nicht die Ausnahmeregelung zur Anwendung gelangt (z. B. Anstellung von bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung registrierten Stellensuchenden ungeachtet ihrer Nationalität, betrieblicher Transfer in internationalen. Bewilligungen. Gesuche/Merkblätter. Kontakte. Feiertage/Geschlossen. Über uns. Drittstaaten Die Regelung zur Zulassung zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige richtet sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Drittstaatsangehörige, für welche die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Drittstaatsangehörige. Für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung an Angehörige von Nicht-EU/EFTA-Ländern (Drittstaatsangehörige) und von Kroatien bestehen besondere Regelungen. Auskunft über die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt gibt das Staatssekretariat für Migration. Wenn Sie Drittstaatsangehörige beschäftigen möchten, müssen Sie sich an das Amt für Wirtschaft und.
Der Arbeitgeber muss für die Drittstaatsangehörigen zudem orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleisten. Die Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsagenhörige werden vom Bundesrat ferner jährlich kontingentiert Drittstaatsangehörige, die ihre Aus- oder Weiterbildung an einer Schweizer Hochschule abgeschlossen haben, können sechs Monate in unserem Land bleiben, um eine ihrem Abschluss entsprechende Stelle zu suchen. Sie können in Abweichung des Inländervorrangs zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist
Merkblatt Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige (Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der EU/EFTA) 1. Grundsätzliche Informationen: o Die Kurzaufenthalts- Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung gilt nur für den Kanton, der sie ausgestellt hat. Wird ein Kantonswechsel angestrebt, so muss dazu im Voraus eine entspre-chende Bewilligung des neuen Kantons eingeholt werden. o Für. Drittstaatsangehörige können in der Schweiz einer Aus- oder Weiterbildung nachgehen (Art. 27 AIG). Ein Aufenthalt zur Aus- oder Weiterbildung soll jedoch nicht zur Umgehung der strengeren Zulassungsvoraussetzungen ausgenützt werden. Deshalb muss für die Bewilligungserteilung unter anderem eine Bestätigung der Schul- oder Universitätsleitung vorliegen, dass die Aus- oder Weiterbildung aufgenommen werden kann. Des Weiteren müssen die betreffenden Personen die persönlichen und. Die Bewilligungspflicht für über dreimonatige Aufenthalte gilt mithin auch für EU-/EFTA-Staatsangehörige, die sich, anders als Drittstaatsangehörige, die gemäss dem schweizerischen Ausländergesetz beurteilt werden, auf Rechtsansprüche des Freizügigkeitsrechts berufen können
Ausweis L, Kurzaufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige gilt für höchstens ein Jahr. Er kann erteilt werden, solange die vom Bundesrat jedes Jahr festgelegte Höchstzahl für Drittstaatsangehörige nicht erreicht ist. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung richtet sich nach derjenigen des Arbeitsvertrags. Ausnahmsweise kann diese Bewilligung bis zu einer Gesamtdau Drittstaatsangehörige. Drittstaatsangehörige erhalten ein B-Ausweis meist nur im Rahmen einer Familienzusammenführung oder auf Grund einer Arbeitsbewilligung. Erstmalige Bewilligungen zur Erwerbstätigkeit dürfen in ihrem Fall nur im Rahmen der jährlich neu festgesetzten Höchstzahlen und unter Beachtung des Artikels 20 Ausländergesetzes erteilt werden. Die Aufenthaltsbewilligung für. An Drittstaatsangehörige kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung für einen Aufenthalt von höchstens einem Jahr erteilt werden, solange die vom Bundesrat jedes Jahr für Drittstaatsangehörige festgelegte Höchstzahl nicht erreicht ist. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung richtet sich nach derjenigen des Arbeitsvertrags. Ausnahmsweise kann diese Bewilligung bis zu einer Gesamtdauer von höchstens 24 Monaten verlängert werden, sofern der Arbeitgeber der gleiche bleibt. Als Kurzaufenthalte.
Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft für Drittstaatsangehörige. Verwendung. Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Drittstaat-Angehörige (Arbeitnehmende und Selbstständige) im Kanton Basel-Stadt anstellen (nicht EU-27) Formular. Formular anzeigen Drittstaatsangehörige Staatsangehörige aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA, sogenannte «Drittstaatsangehörige», welche über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen, können in der Schweiz bewilligungsfrei Wohneigentum erwerben, wenn sie die zu erwerbende Immobilie als Hauptwohnung nutzen Der EuGH hat festgestellt, dass die Pflicht zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung für drittstaatsangehörige Arbeitnehmer unzulässig ist, wenn diese von einem in einem Mitgliedsstaat ansässigen Unternehmen an ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen überlassen werden. Für derart überlassene drittstaatsangehörige Arbeitskräfte sei ein Meldeverfahren ausreichend 3.10.5 Drittstaatsangehörige mit Ermächtigung zur Visumserteilung oder Zusicherung 33 4.1 EU/EFTA-Bewilligungen 33 4.2 Drittstaatsangehörige 33 4.2.1 Das Verfahren beim Kantonswechsel 34 4.3 Personen aus dem Asylbereich 34 4.4 Quellensteuer 34 5 Mutationen von Adressen und Personalien.. 35 5.1 Das Mutationsformular (Z1) 35 5.2 Zuzug innerhalb des Kantons und Umzug innerhalb der.
Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, muss zuvor eine Sicherungsbescheinigung beantragt werden. Es handelt sich dabei um die Zusicherung des AMS an den Arbeitgeber, dass für einen bestimmten Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung bei Erhalt eines entsprechenden Visums ausgestellt wird 17 Bewilligungen gefunden (für Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA) désignation Détails Mots-clés Demande; Arbeitsbewilligung Ausländer Drittstaat: Détails. Arbeitsbewilligung Ausländer Drittstaat Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft für Drittstaatsangehörige. Utilisation. Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Drittstaat-Angehörige (Arbeitnehmende und. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige wird das erste Mal in der Regel auf ein Jahr befristet. Die einmal gewährten Bewilligungen werden im Normalfall jährlich erneuert, sofern nicht Gründe (z.B. Straftaten, Fürsorgeabhängigkeit, Arbeitsmarkt) gegen eine Erneuerung sprechen Personen aus Drittstaaten (auch Grenzgänger), die sich selbstständig machen möchten, müssen im Besitz einer C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige) oder mit einer/einem C-Ausweishabenden, respektive einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sein. Alle übrigen Personen haben keinen rechtlichen Anspruch auf selbstständige Arbeitstätigkeit. Sie.
Saisonier: ein Drittstaatsangehöriger, der im Bundesgebiet einer Tätigkeit nachgeht, zu deren Ausübung eine Beschäftigungsbewilligung nach § 5 Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 , für Saisonarbeitskräfte oder Erntehelfer Voraussetzung ist ten bewilligt werden. Wenn bis zum 20.10.2019 aber noch nicht feststehen sollte, dass das EU-Recht noch während einer Übergangszeit (nach dem 31.10.2019) für GBR gilt, wird die Bewilligung der Mitnahme des Leistungsanspruchs nach GBR zum 01.11.2019 wieder aufgehoben. Wenn bis 31.10.2019 feststehen sollte, dass das EU-Recht nach dem 31.10.2019 weiterhin auf GBR angewendet werden kann. Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft für Drittstaatsangehörige Verwendung Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Drittstaat-Angehörige (Arbeitnehmende und Selbstständige) im Kanton Basel-Stadt anstellen (nicht EU-27 Bewilligungen EU/EFTA, Ausweise L (Kurzaufenthalt), B (Jahresaufenthalt), C (Niederlassung) Mehr. Bewilligungs- und Ausweisarten Nicht-EU/EFTA. Bewilligung Nicht-EU/EFTA, Ausländerausweise L (Kurzaufenthaltsbewilligung), B (Jahresaufenthaltsbewilligung), C (Niederlassungsbewilligung) Mehr . Kontakt Departement Volkswirtschaft und Inneres Amt für Migration und Integration Sektion Aufenthalt.
Drittstaatsangehörige müssen ihre Unterlagen direkt beim Kanton einreichen, in dem Sie hauptsächlich tätig sein werden. Sie erhalten eine 4-jährige und in der ganzen Schweiz gültige Bewilligung gemäss Risikoaktivitätengesetzgebung, wenn Sie über einen IVBV-Ausweis oder ein vom SBFI anerkanntes Diplom verfügen. Sofern Sie nicht über einen IVBV-Ausweis verfü Die Bewilligung kann sowohl vor als auch nach einer ordentlichen Einreise erteilt werden (z. B. vorgängige Einreise als Tourist). Ist die Einreise im Rahmen Tourismus erfolgt, muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der drei Monate resp. vor Ablauf des Visums die Anwesenheit bei der zuständigen Migrationsbehörde in der Schweiz geregelt werden Anzeigen und Bewilligungen Anzeigen und Bewilligungen Beschäftigung ausländischer Saison-Arbeitskräfte. Wenn Sie eine ausländische Saison-Arbeitskraft in Fremdenverkehr oder Land- und Forstwirtschaft beschäftigen wollen, brauchen Sie eine Beschäftigungsbewilligung - und die Arbeitskraft eventuell ein Visum. Arbeitsgenehmigung für nicht-EWR Bürgerinnen und Bürger. Die Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige ist ein Jahr gültig. Im Normalfall werden Bewilligungen jährlich erneuert, sofern keine Gründe dagegensprechen (z.B. Straftaten, Fürsorgeabhängigkeit, Arbeitsmarkt)
Arbeitsbewilligung nach einer Eheschliessung/ Eintragung. Personen aus der EU und der EFTA sind dem Freizügigkeitsabkommen unterstellt und erhalten eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung (B-EU ) Nur Drittstaatsangehörige mit L-, B-, C-Bewilligungen. Drittstaatsangehörige mit einer F-, oder N-Bewilligung erhalten keinen biometrischen Ausländerausweis. Kann der erhaltene Termin verschoben werden - wenn ja, wie? Terminverschiebungen sind aus wichtigen Gründen direkt bei der Ausweisstelle pe Tag Monat Jahr TagTag Monat Jahr Gesuch Ausländerbewilligung ( Formular A1) Gesuch um Erteilung Gesuch um Verlängerung Gesuch für Einreisebewilligung Kurzaufenthaltsbewilligung (L Arbeitsbewilligung eines Grenzgängers für Drittstaatsangehörige Leeres Formular drucken. Zugänge nach Informationstyp schliesst Fusszeile. Kontakt; Stadtplan & Karte; Bewilligungen. Die Einreise in die Schweiz zwecks Stellensuche ist für Drittstaatsangehörige ausgeschlossen. EU-28/EFTA Staatsangehörige können für drei Monate bewilligungsfrei in die Schweiz einreisen um eine Stelle zu finden. Für diese Zeit ist keine Anmeldung auf der Gemeinde notwendig. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Bewilligung zu beantragen
Drittstaatsangehörige) sind, können vorzeitig eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Vorausgesetzt wird, dass man seit 5 Jahren ununterbrochen eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung (B Bewilligung) besitzt und in der Schweiz erfolgreich integriert ist (u.a. keine Vorstrafen sowie ausreichende Sprachkenntnisse). Verzichtet man eine Niederlassungsbewilligung vorzeitig zu beantragen, so. 17 Bewilligungen gefunden (für Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA) Name Details Keywords Application; Arbeitsbewilligung Ausländer Drittstaat: Details. Arbeitsbewilligung Ausländer Drittstaat Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft für Drittstaatsangehörige. Usage. Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Drittstaat-Angehörige (Arbeitnehmende und Selbstständige) im. Drittstaatsangehörige hatten im Mai 2010 einen Anteil von 32% am Saldo. → S. 5 Erteilte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA: Im Mai 2010 wurden 3'915 Aufenthaltsbewil- ligungen B und 4'311 Kurzaufenthaltsbewilligungen L ausgestellt
Ein Drittstaatsangehöriger, der seinen Aufenthaltszweck während seines rechtmäßigen Aufenthaltes mit einem Aufenthaltstitel in Österreich ändern will oder einen anderen Aufenthaltstitel benötigt, muss das der Behörde unverzüglich bekanntgeben. Manche Änderungen des Aufenthaltszwecks sind systemimmanent. Zum Beispiel: Nach zwei Jahren kann ein Inhaber einer Rot-Weiß-Rot - Karte auf eine Rot-Weiß-Rot - Karte plus umsteigen. Ebenso kann ein Student auf eine. Angehörige eines Drittstaates bzw. Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder eine Staatsangehörigkeit der EU bzw. des EWR noch der Schweiz besitzen Drittstaatsangehörige müssen im Besitz eines gültigen und auf Dauer angelegten Aufenthaltstitels der Schweiz oder EU/EWR sein
Gültigkeitsdauer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige. Aufenthaltstitel werden in der Regel mit einer zeitlichen Befristung erteilt. Ein Aufenthaltstitel wird immer höchstens bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Reisedokumentes befristet. Eine kürzere Befristung als hier angeführt, kann sich auch auf Grund des Antrags des Drittstaatsangehörigen ergeben Eine Grenzgängerbewilligung kann nur an Drittstaatsangehörige erteilt werden, wenn sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz besitzen und zusätzlich mindestens seit sechs Monaten in der Grenzzone wohnen. Dies sollte für Sie zutreffen. 2. Frag Mit der Einführung des biometrischen Ausländerausweises für Drittstaatsangehörige per 24. Januar 2011 wurden gleicheitig die Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG) angepasst und drei verschiedene Gebührentypen für die Herstellung aller Ausweise eingeführt Bewilligungen für Grenzgänger kennt die Schweiz nur für ausländische Staatsangehörige aus dem EU-/EFTA-Raum sowie - nur unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen - für Drittstaatsangehörige. Schweizer StaatsbürgerInnen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz (ohne Begründung eines Hauptwohnsitzes nach obigen Kriterien) arbeiten, brauchen dagegen keine G-Bewilligung und.
Die ausländerrechtlichen Bewilligungen für Drittstaatsangehörige gelten für das Gebiet des Kantons, der sie aus-gestellt hat (Art. 66 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit [VZAE]). Verlegen Auslän-der ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton, liegt ein bewilligungspflichtiger Kantonswechsel vor (Art. 37 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. An Drittstaatsangehörige kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung für einen Aufenthalt von höchs-tens einem Jahr erteilt werden, solange die vom Bundesrat jedes Jahr für Drittstaatsangehörige festgelegte Höchstzahl nicht erreicht ist. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung richtet sich nach der-jenigen des Arbeitsvertrags Personen aus der EU und der EFTA sind dem Freizügigkeitsabkommen unterstellt und erhalten eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung (B-EU ). PartnerInnen aus Drittstaaten (das heisst von ausserhalb der EU und EFTA) erhalten nach der Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer eine Aufenthaltsbewilligung B. Beide Aufenthaltsbewilligungen.
Für Drittstaatsangehörige steht die Erteilung in der Regel im Ermessen der Behörde. Das Ermessen ist freilich stark abgeschwächt durch die Anforderung, an welche sich die Verwaltungsbehörde in einem Rechtsstaat zu halten hat: Jeder Gesuchsteller ist rechtsgleich und willkürfrei zu behandeln. Die Niederlassungsbewilligung muss daher erteilt werden, sofern die untenstehend beschriebenen. Drittstaatsangehörige in Deutschland sowie Drittstaatsangehörige, die noch im Herkunftsland über eine Zuwanderung nach Deutschland entscheiden oder eine solche planen, haben einen hohen Informationsbedarf über Leben und Möglichkeiten in Deutschland. Es bedarf einer Vielzahl von Informationen zu allen wichtigen Lebensbereichen (Aufenthalt, Wohnen, Bildung, Gesundheitswesen usw.), um eine. Wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat drittstaatsangehörige Arbeitskräfte nach Österreich entsenden möchte, brauchen Sie eine Entsendebewilligung. Arbeitsgenehmigung für nicht-EWR Bürgerinnen und Bürger Entsendebewilligung. Inhalte auf dieser Seite Drittstaatsangehörige können nur zu einer Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn es sich bei ihnen um Führungskräfte, Spezialisten oder andere qualifizierte Arbeitskräfte handelt. Die beruflichen Qualifikationen müssen mit der neu auszuübenden Tätigkeit übereinstimmen. Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen müssen zusätzlich di welche Staatsangehörigkeit sie besitzen. Drittstaatsangehörige müssen allerdings eine gültige Aufenthaltskarte vorweisen können. Eltern und Schwiegereltern von EWR-Bürger (Ausnahme: neue kroatische Bürger) benötigen ebenfalls keine Arbeitsbewilligung, sofern sie über eine gültige Aufenthaltskarte verfügen
Gesuche um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige unterliegen Höchstzahlen (Kontin-genten) und sind beim Amt für Arbeit zu beantragen. Das Amt für Migration erteilt die Bewilligung nur nach ei-nem positiven arbeitsmarktlichen Vorentscheid des Amtes für Arbeit und des Staatssekretariats für Migration (SEM) Die foraus-Autoren Philipp Lutz, Nicolas Solenthaler und Noah Sutter fordern die Einführung einer 'Zirkulär-Bewilligung' für Drittstaatenangehörige. Damit kann das Entwicklungspotential zirkulärer Migrationsformen besser ausgeschöpft werden. Der Schlüssel dazu besteht in der Flexibilisierung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für Drittstaatsangehörige. Ein temporärer Aufenthalt im Ausland soll nicht mit dem automatischen Verlust des Aufenthaltsrechts in der.
Diese Bewilligung wird benötigt, wenn EhepartnerInnen und/oder Kinder aus Drittstaaten in die Schweiz nachziehen möchten. Formular. Formular anzeigen; Bearbeitungszeit. durchschnittlich . 20 Tage Bearbeitungskosten >> Nach Bundesrecht. Arbeitsschritte. Vorprüfung; Prüfung; Entscheid; Abschluss; Kontakt Leitbehörd c) Hauptwohnung (Drittstaatsangehörige) Das Grundstück dient der Erwerberin oder dem Erwerber und deren bzw. dessen Familie zu Wohnzwecken. Erwerberinnen oder Erwerber müssen über eine gültige Aufenthaltsbewilligung (in der Regel Ausländerausweis B) verfügen und tatsächlich Wohnsitz nehmen (Art. 2 Abs. 2 Bst. b BewG sowie Art. 5 Abs. 1 und 2 BewV) Information - Verfahren für Drittstaatsangehörige - Merkblatt (Kurz-) Die Behandlung von Gesuchen um Bewilligung zur Erwerbstätigkeit von ausländischen Arbeitskräften ist auch bei ablehnenden Entscheiden gebührenpflichtig. Benötigte Unterlagen Neueinreise. Gesuch mit Lohnangaben oder Online-Antrag ; Arbeitsvertrag oder Vertragsofferte; gut lesbare Passkopie oder Kopie.
Erteilte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA und EU-8: Die effektiven Neuzugänge auf den Arbeitsmarkt8 sind bei den erwerbstätigen Personen aus der EU-17/EFTA im Juli 2014 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Es ist eine Abnahme von -8.9% zu verzeichnen. Bei den Arbeitskräf den Drittstaatsangehörigen (+5.4%) statt. → Seite 5 Erteilte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA und EU-8: Seit dem 1. Mai 2011 gilt für die EU-8-Staaten die vollständige Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat entschied jedoch am 18. April 2012, von der im Freizügigkeitsabkommen vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Zah
auch bei den Drittstaatsangehörigen (-65.9%) zu verzeichnen. → Seite 5 Erteilte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA und EU-8: Seit dem 1. Mai 2011 gilt für die EU-8-Staaten die vollständige Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat entschied jedoch am 18. Apri Staatsangehörigen (-10.7%) als auch bei den Drittstaatsangehörigen (- 11.0%) statt. → S. 5 Erteilte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA: Im Dezember 2010 wurden 3'695 Aufent-haltsbewilligungen B und 7'761 Kurzaufenthaltsbewilligungen L an ausländische Arbeitskräfte ausge-stellt. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahresmonat einer. Drittstaatsangehörige hatten im Januar 2010 einen Anteil von etwas mehr als 35% am Saldo. Im Gesamtjahr 2009 fiel der Rückgang bei den EU-Staatsangehörigen (-34%) stärker aus als bei den Drittstaatsangehörigen (-9%). → S. 5 Erteilte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA8: Im Januar wurden 4'089 Aufenthaltsbewilli